Wenn mehrere Bürger gemeinsam eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien finanzieren oder betreiben, entsteht eine „Bürgerenergieanlage“. Gemeinsam können Projekte gestemmt werden, die für den Einzelnen nicht umsetzbar wären. So entstehen etwa größere Photovoltaikanlagen auf Schuldächern oder ganze Windparks. Dabei treten Bürger als Mitunternehmer und damit als Produzenten von Strom und Wärme auf oder sie übernehmen die Rolle des Kapitalgebers.
Bei der Energieagentur.NRW finden Sie eine Übersicht der Bürgerenergieanlagen.